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Grundlagen der privaten Altersvorsorge

Es gibt drei Bausteine, aus denen sich im Idealfall die Altersvorsorge zusammensetzt. Sie werden auch "die drei Säulen der Altersvorsorge" genannt.

Dies sind:

  • Die gesetzliche Rentenversicherung
  • Die betriebliche Altersvorsorge
  • Die private Altersvorsorge

Die Grundlage und erste Säule bildet die gesetzliche Rentenversicherung in der alle versicherungspflichtige Beschäftigten, ohne dass sie eine Wahlmöglichkeit hätten, versichert sind. Das bedeutet, dass sich Arbeiter und Angestellte dieser Versicherungspflicht nicht entziehen können. Ausnahmen gibt es nur bei den berufsständischen Versorgungswerken für Freiberufler. Diese können oft wählen ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in dem berufsstständischen Versorgungswerk, das von ihrer Kammer getragen wird, die Altersvorsorge aufbauen wollen.

Von den 3 Säulen zu den 3 Schichten:
Durch das zum 01.01.2005 in kraftgetretene Alterseinkünftegesetz haben sich grundlegende Änderungen für die Altersvorsorge ergeben. Die verschiedenen Altersvorsorgemöglichkeiten werden in ein Drei-Schichten-Modell eingeteilt. Der 1. Schicht sind die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständige Versorgung, Versorgung der landwirtschaftlichen Alterskassen und bestimmte private kapitalgedeckte Leibrentenversicherungen zu zuordnen. Die Beiträge in der 1. Schicht ( Basisrente oder Rürup-Rente) können steuerlich geltend gemacht werden. Dies umfasst die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2005 können 60 % der Beiträge (12.000 Euro) steuerlich geltend gemacht werden. Bis 2025 steigt der steuerlich geltend zu machende Beitragsanteil jährlich um 2 % an bis 100 %, 20.000 Euro erreicht sind. Die steuerliche Abziehbarkeit der Beiträge der privaten kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Die Leibrentenzahlungen dürfen nur lebenslang in Form von monatlichen Zahlungen erfolgen. Der Frühste Rentenbeginn ist das vollendete 60. Lebensjahr. Die Versorgungsansprüche dürfen nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und nicht kapitalisierbar sein. Die Bedingungen entsprechen bei diesen privaten Verträgen in etwa denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Besteuerung im Rentenbezug ist in der 1. Schicht einheitlich. Ab dem Jahr 2005 unterliegen 50 % der Rente der Besteuerung. Für jeden weiteren Rentnerjahrgang steigt der zu versteuernde Anteil der Rente an, jährlich um 2 % bis 2020, dann jährlich um 1 % bis 2040 100 % erreicht sind. Der 2. Schicht sind die Formen der betrieblichen Altersvorsorge wie Pensionskasse, Direktversicherung, Unterstützungskasse Pensionszusage und Pensionsfonds) und die private Zulagen-Rente ("Riester-Rente") zugeordnet. Im Unterschied zur 1. Schicht sind die Beitragszahlungen im Rahmen definierter Grenzen steuerfrei. Für die Leistungen gilt für alle Formen die Nachgelagerte Besteuerung. Der 3. Schicht werden sonstige Kapitalanlageprodukte zugeordnet. Dies können Investmentfondanteile, Aktien, Bundesschatzbriefe und Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht sein. Grundsätzlich gibt es hier keine steuerliche Vergünstigung. Eine Sonderstellung nehmen hier die fondsgebundenen und konventionellen Lebens- und Rentenversicherungen ein. Bei allen ab 2005 abgeschlossenen Verträgen ist der Ertrag zu versteuern. Die Summe der Beiträge wird von der Kapitalzahlung abgezogen, dieser Kapitalertrag ist steuerpflichtig. Für Verträge mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren und Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist nur die Hälfte des Ertrages steuerpflichtig. Wenn eine Rentenleistung bezogen wird, ist nur der Ertragsanteil zu versteuern. Dieser ist je nach Alter bei Rentenbeginn festgelegt. Bei einem Rentenbezug ab dem 60. Lebensjahr liegt der Ertragsanteil bei 22 % der Rente, bei einem Rentenbezug ab dem 65. Lebensjahr beträgt der Ertragsanteil 18%. Auf den Seiten dieses Forums möchten wir Sie umfassend über die Lebens- und Rentenversicherungen als eine wichtige Form der Altersvorsorge informieren. Ihre Bedeutung wird mit den zunehmenden Schwierigkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung in den kommenden Jahren ihre Bedeutung behalten. In der Regel zahlen Sie dort über einen festen Zeitraum eine von Ihnen bei Vertragsabschluss festgelegte Summe ein. Durch eine garantierte Verzinsung von zur Zeit 2,75 % wissen Sie genau, welches Kapital Sie am Ende der Laufzeit als Minimum zu erwarten haben. Die Überschüsse, die der von Ihnen gewählte Versicherer erwirtschaftet, werden Ihnen ebenfalls gutgeschrieben.



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